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Der erste Handyspürhund im Justizvollzugsdienst

Der erste sächsische Handyspürhund hat im sächsischen Strafvollzug seinen Dienst aufgenommen. Dieser ist in Deutschland der erste Hund für diese Aufgabe. Schon bisher wurden jährlich mehrere hundert Handys pro Jahr sichergestellt. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein. Mobiltelefone darf es in den Justizvollzugsanstalten unter den Gefangenen nicht geben.

Seit April 2012 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes an der Diensthundeschule der sächsischen Polizei ein zum Aufspüren von versteckten Mobilfunktelefonen fähiger belgischer Schäferhund »Artus Lübeck Airport« ausgebildet.

Nach erfolgreicher, knapp einjähriger Ausbildung kann der erste deutsche Handyspürhund in den sächsischen Justizvollzugsanstalten den geregelten Diensteinsatz aufnehmen und zum Aufspüren von versteckt gehaltenen Mobilfunkgeräten eingesetzt werden. Sein neuer Arbeitsort wird die Justizvollzugsanstalt Zeithain sein; Artus’ Spürnase wird jedoch auch den anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen.

Justizminister Dr. Jürgen Martens stellte am 15.03.2013 den Handyspürhund vor und überreichte dem verantwortlichen Diensthundeführer das Zeugnis zur bestandenen Abschlussprüfung.
Anschließend stellten der frisch ausgebildete Diensthundeführer und sein Handyspürhund ihr Können bei der Suche versteckter Mobilfunkgeräte im Haftbereich der Justizvollzugsanstalt Dresden sowie auf der Außenanlage unter Beweis.

Dazu erklärte Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens: »Mit der erfolgreichen Ausbildung eines Handyspürhundes wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den sächsischen Justizvollzugsanstalten wie auch zur Kriminalprävention geleistet. In Justizvollzugsanstalten eingeschmuggelte Mobilfunktelefone stellen ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Über sie kann beispielsweise von Untersuchungsgefangenen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Einfluss auf Zeugen genommen werden oder Strukturen organisierter Kriminalität durch entsprechende Kommunikation aus den Anstalten heraus aufrechterhalten werden.«

Jährlich werden in den sächsischen Justizvollzugsanstalten mehrere hundert Mobilfunkgeräte sichergestellt, denn bei den Gefangenen sind die immer kleiner und billiger werdenden Mobilgeräte sehr begehrt.
»Handys in den Anstalten darf es nicht geben. Doch die Einbringungsmethoden und Versteckmöglichkeiten werden immer raffinierter.

Im Jahr 2012 wurden über 300 Mobilfunkgeräte sichergestellt. Wie viele Telefone unentdeckt bleiben kann man nur ahnen. Neben Drogen sind Mobilfunktelefone die beliebteste Schmuggelware in den Gefängnissen«, erklärt Martens weiter.

Die Justizvollzugsanstalt Zeithain ist bundesweit die erste und europaweit, nach Großbritannien, die zweite Anstalt, in der ein Handyspürhund eingesetzt wird.

Somit darf damit gerechnet werden, dass die Anzahl der aufgespürten Handys sich erhöht und der Drang nachlässt, Mobiltelefone in die Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln.

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Autor: Karsten Fiedler am 28. Mrz 2013 11:17, Rubrik: Rechtliches,
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