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Berücksichtigung von Kindern für einen erhöhten Leistungssatz beim Kurzarbeitergeld

Münzen

Bedingt durch die aktuelle Corona-Situation beantragen viele Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer. Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzliche 60 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Sofern der Arbeitnehmer beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllt, wird eine Kurzarbeitergeld von 67 % der Nettoentgeltdifferenz gezahlt. Welche Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf den… weiter »

18. Jun 2020, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen

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