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Monatsarchiv für März 2017

Brauchtumsmittel für 2017 der Ortschaft Lützschena-Stahmeln beschlossen

Rathaus Lützschena

Der Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln hat in seiner Sitzung am 06.02.2017 einstimmig unter Leitung der Ortsvorsteherin und Rechtsanwältin Margitta Ziegler von der Bürgerinitiative 1990 die Zuwendung der Brauchtumsmittel an die örtlichen Vereine für 2017 beschlossen. Es wurden 18.400 EUR wie im vergangenen Jahr vergeben. 1. Bismarckturmverein Lützschena-Stahmeln 2100 EUR 2. Feuerwehrverein Lützschena-Stahmeln 2100 EUR 3. Förderverein Auwaldstation und Schlosspark 2100… weiter »

31. Mrz 2017, Rubrik: Leipzig, Lützschena, Kommentare geschlossen

Aus Belegvorlagepflicht wird Belegvorhaltepflicht bei der Einkommensteuererklärung

Steuererklärung

Spenden und Mitgliedsbeiträge werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung bisher nur dann steuermindernd anerkannt, wenn die Zuwendungsbestätigungen und Belege über gezahlte Mitgliedsbeiträge der Steuererklärung beigefügt oder bei elektronischer Abgabe ans Finanzamt mit ELSTER nachgeschickt werden. In bestimmten Fällen genügt auch ein vereinfachter Nachweis wie ein Kontoauszug. Diese Belegvorlagepflicht wird in eine Belegvorhaltepflicht umgewandelt. Zuwendungsbestätigungen oder entsprechende… weiter »

23. Mrz 2017, Rubrik: Steuerliches, Kommentare geschlossen

Leserbrief zur Schließung des Einkaufsmarktes in Lützschena-Stahmeln

Supermarkt

Zur Schließung der letzten Einkaufsstätte für Lebensmittel in Lützschena-Stahmeln ist im Auenkurier für März 2017 ein Leserbrief von Herrn Matthias Zimmermann erschienen. Dieser Leserbrief ist auch auf der Homepage der Ortschaft Lützschena-Stahmeln veröffentlicht. Dazu kann dieser Link genutzt werden.

15. Mrz 2017, Rubrik: Allgemein, Leipzig, Lützschena, Kommentare geschlossen

Minderung der Firmenwagenbesteuerung bei selbstgetragenen Kosten

PKW

Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche bzw. private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs und zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte  ein Nutzungsentgelt, so mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Das kann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und mindert die Steuerlast. Falls der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne… weiter »

1. Mrz 2017, Rubrik: Allgemein, Steuerliches, Kommentare geschlossen

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