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Authentifizierung – jetzt auch bei steuerlichen Voranmeldungen erforderlich

Einige Unternehmen hatten in letzter Zeit Post von ihrem Finanzamt erhalten, dass bei der elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. der Lohnsteueranmeldung noch kein ELSTER-Signaturzertifikat verwendet wurde. Was muss nun beachtet werden, um die steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen?

Seit 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen authentifiziert, das heißt mit einem Signaturzertifikat, übermittelt werden. Die Übertragung ohne Signaturzertifikat ist deshalb nach dem 31. Dezember 2012 grundsätzlich nicht mehr zulässig. Um einen reibungslosen Umstieg zu ermöglichen, werden (Vor-) Anmeldungen ohne Signaturzertifikat noch bis zum Stichtag 31. August 2013 angenommen. Danach erfolgt eine Abweisung, wenn die Übermittlung ohne Signaturzertifikat erfolgt. Bei einer danach verursachten verspäteten Abgabe können Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

Schon bisher war die Nutzung eines solchen Zertifikats zwingend erforderlich, wenn eine Jahressteuererklärung online übermittelt erfolgte oder wenn für (Vor-) Anmeldungen das Elster-Online-Portal genutzt wurde. Ohne Zertifikat musste dann eine zusätzliche komprimierte Steuererklärung auf Papier an das Finanzamt übermittelt werden.

Für die authentifizierte Übermittlung wird ein ELSTER-Signaturzertifikat benötigt, welches im Internet durch Registrierung im Elster-Online-Portal erhältlich ist. Dabei kann die registrierung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Es gibt auch unterschiedliche Formen von Zertifikaten.

Neben der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung gilt diese Neuregelung auch für die Übermittlung des Antrages auf Dauerfristverlängerung und der Anmeldung der Sondervorauszahlung.

Problematisch ist, wenn die (Vor-) Anmeldungen von Personen übermittelt werden, die dazu eigentlich nicht berechtigt sind. Durch die zwingende Verwendung von Zertifikaten wird das Problem noch verschärft.

Handeln Sie daher jetzt, um keine Nachteile zu erlangen. Dafür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Autor: Karsten Fiedler am 28. Feb 2013 11:12, Rubrik: Steuerliches,
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