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Schöffenwahl: Teilnahme von Bürgern an der Rechtsprechung

Auch in diesem Jahr findet in Sachsen eine Schöffenwahl mit einer Amtszeit von fünf Jahren, beginnend ab 2014, statt. Hiermit werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich bis spätestens zum 30. Juni 2013 für die Vergabe von ca. 4.000 Schöffenämtern bei den jeweiligen Städten und Gemeinden ihres Wohnsitzes zu bewerben.

In der Strafgerichtsbarkeit gelten Schöffen als ehrenamtliche Richter, die bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche ab 14 Jahren und gegen Erwachsene mitwirken. In den Verhandlungen wird durch jede Stimme über das Urteil in allen Rechtsangelegenheiten von all jenen an den Prozessen Beteiligten, sowohl Schöffen als auch Richtern, gleichermaßen entschieden. Die Schöffentätigkeit ist außerordentlich wichtig, weil sich dadurch eine Vielzahl der Bürger an unserer Rechtssprechung beteiligen kann. Die Bedeutsamkeit des Rechtsempfindens jedes Einzelnen sowie auch genügend Lebens- und Berufserfahrung sind enorm von Belang und vor allem bei komplizierten Prozessen oftmals von hoher Brisanz.

Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens erklärte dazu: „Für eine funktionierende Strafrechtspflege sind Schöffen unverzichtbar. Wir brauchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das interessante wie verantwortungsvolle Ehrenamt des Schöffen übernehmen und an der Rechtsprechung mitwirken wollen.“
Jeder Erwachsene zwischen 25 und 70 Jahren kann sich vom Grundsatz her für das Amt eines Schöffen bewerben. Voraussetzungen hierfür sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis und das entsprechende Durchhaltevermögen, um die oftmals viele Stunden währenden Sitzungstagungen meistern zu können. Die Schöffentätigkeit bei den Jugendgerichten erfordert außerdem eine erzieherische Befähigung sowie ausreichend Erfahrung im Umgang mit diesen. Den Ausschluss sieht das Gesetz bei einigen wenigen Berufsgruppen vor; so kommen Rechtsanwälte, Notare und Polizeibeamte für diese Tätigkeit nicht infrage.
Von den Wahlausschüssen bei den Amtsgerichten werden die Schöffen aus den Vorschlagslisten der Gemeinden bzw. der Jugendämter gewählt.

Wenn Sie Interesse für die Schöffenwahl haben, dann melden Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Jugendamt, falls Sie Jugendschöffe werden wollen. In der Stadt Leipzig ist das Amt für Statistik und Wahlen im Stadthaus und für Bewerber als Jugendschöffe das Amt für Jugend, Familie und Bildung in der Naumburger Str. 26 zuständig.

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Autor: Karsten Fiedler am 27. Feb 2013 13:58, Rubrik: Rechtliches,
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