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Nachweis der Leistung einer PV-Anlage

Die Steuerfreiheit von Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage ist unter anderem abhängig von der maximalen Leistung der Anlage. Maßgeblich sind die im Marktstammdatenregister hinterlegten Daten. Eine „offizielle“ Bescheinigung über die Leistung wird nicht benötigt.

PV-Anlage

TR / pixelio.de

Dabei handelt es sich um ein öffentlich einsehbares Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Darin sind Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Verantwortlich für das Marktstammdatenregister (MaStR) ist die Bundesnetzagentur.

Betreiber von PV-Anlagen sind verpflichtet, ihre Anlage im MaStR zu registrieren. Dies ist von den Netzversorgern zu überwachen. Bei fehlender Registrierung dürfen keine Zahlungen an die Anlagenbetreiber erfolgen.

Im Marktdatenstammregister können Angaben zu den Anlagen auch abgefragt werden,

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Autor: Karsten Fiedler am 23. Nov 2023 14:14, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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