Steuerlicher Fragebogen bei PV-Anlagen
Im Rahmen der Verschlankung des Besteuerungsverfahrens bei kleinen PV-Anlagen wird es nicht beanstandet, wenn Betreiber von Photovoltaikanlagen bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage auf die steuerliche Anzeige und Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt verzichten.
![PV-Anlage](https://www.brs-leipzig.de/wp-content/uploads/PV-Anlage.jpg)
TR / pixelio.de
Die Regelung gilt nur für Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Außerdem gilt sie nur für den Betrieb einer PV-Anlage. Liegen weitere Gewinneinkünfte vor, muss auch der Fragebogen eingereicht werden.
Autor: Karsten Fiedler am 18. Sep 2023 15:59, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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