2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Einnahme-Überschussrechnung zwingend auf Anlage EÜR übermitteln

Alle selbstständig bzw. gewerblich Tätigen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind ab dem Veranlagungsjahr 2017 grundsätzlich verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung und die standardisierte „Anlage EÜR“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Steuererklärung

Foto Dieter Schütz / pixelio.de

Dies gilt nunmehr auch dann, wenn die Betriebseinnahmen geringer als 17.500 EUR sind. Die bisherige Kulanzregelung für die formlose Übermittlung der Einnahme-Überschussrechnung ist ausgelaufen.

Die elektronische Form ist auch zwingend, wenn nur geringfügige Gewinne aus einer nebenberuflichen Tätigkeit von mehr als 410 € anfallen.

Übersteigen die Einnahmen aus einem  Ehrenamt die Ehrenamtspauschale von 720 EUR bzw. die Übungsleiterpauschale von 2.400 EUR jährlich liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss auch die „Anlage EÜR“ erstellt und elektronisch-authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden.

Autor: Karsten Fiedler am 6. Jun 2018 09:42, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348