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Steuerermäßigung auch für Schneeräumung und Straßenkehren vor dem Grundstück

Es stellt sich immer wieder die Frage, ob es Steuerermäßigungen bei der Einkommensteuererklärung für das Schneeräumen und die Straßenreinigung vor dem Grundstück auch gibt. Wenn Sie dafür einen Dienstleister beauftragen  und bezahlen, können Sie den Arbeitslohn zu 20 % direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen und so Steuern sparen, da eine haushaltsnahe Dienstleistung vorliegt.

Zaun

Foto (c) www.anz-verlag.de

Begünstigt sind vom Grundsatz aber nur Arbeiten, die „im Haushalt“ erbracht werden. Dies umfasst Arbeiten, die im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden, wozu auch der zugehörige Grund und Boden gehört.

Aktuell  hat die Finanzverwaltung im neuen Dienstleistungserlass angeordnet, dass haushaltsnahe Dienste, die sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt werden, nur anteilig begünstigt sind, soweit sie auf das Privatgrundstück entfallen. Dies gilt insbesondere für die Straßen- und Gehwegreinigung sowie für die Schneeräumung im Winter. Dies gilt selbst dann, wenn Sie zur Reinhaltung und Schneeräumung des öffentlichen Bürgersteiges rechtlich verpflichtet sind.

Dabei ignoriert die Finanzverwaltung zwei Urteile der Finanzgerichte zugunsten der Steuerzahler. So hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass zu den haushaltnahen Dienstleistungen auch das Kehren und Fegen sowie der Winterdienst vor dem Grundstück , also auf öffentlichem Straßenraum, gehört. In einem anderen Fall des gleichen Gerichts ging es um Baumaßnahmen vor dem Grundstück, welche ausschließlich diesem zugute kommen. Diese zählen auch als zu dem Grundstück gehörig.

Wir empfehlen, auch die Kosten der Straßenreinigung und der Schneeberäumung vor dem Grundstück als haushaltnahe Dienstleistung geltend zu machen. Bei Ablehung durch das Finanzamt legen Sie Einspruch ein und beantragen das Ruhenlassen des Verfahrens, da ein Revisionsverfahren anhängig ist. Wir beraten Sie diesbezüglich.

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Autor: Karsten Fiedler am 1. Apr 2014 06:27, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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