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Verringerung der Nutzungsdauer von Computerhardware und Software ab 2021

Die bisherige Nutzungsdauer für Computer und Software wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Damit ist eine Sofortabschreibung möglich. Die Änderung beruht auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021.

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Foto Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Aufgrund der Digitalisierung unterliegen Wirtschaftsgüter, die der Computerhardware sowie der für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderlichen Betriebs- und Anwendersoftware zugehören, einem raschen technischen Fortschritt. Aus diesem Grund war es notwendig, nach rund 20 Jahren die Nutzungsdauer, die der Abschreibung zugrunde zu legen ist, erneut zu prüfen und an die geänderten Verhältnisse anzupassen.

Als Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden lassen sich folgende steuerliche Grundsätze zur Nutzungsdauer festhalten: Für materielle Wirtschaftsgüter, die per Definition als Computerhardware anzusehen sind sowie für die immateriellen Wirtschaftsgüter „Betriebs- und Anwendersoftware“ wird eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt. Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts sind nur dann im Wege der Abschreibung zu verteilen, wenn die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts 12 Monate überschreitet. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll nunmehr die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter von einem Jahr zugrunde gelegt werden, so dass der Ansatz einer Abschreibung ausscheidet. Die Grundsätze sind auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter anzuwenden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde. Restbuchwerte früher angeschaffter oder hergestellter (digitaler) Wirtschaftsgüter können in Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 vollständig abgeschrieben werden. Für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzielung verwendet werden, gilt das ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend.

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Autor: Karsten Fiedler am 9. Apr 2021 08:36, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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