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Elektroautos steuerfrei aufladen und 10 Jahre keine Kfz-Steuer zahlen

Wer sich ein reines Elektrofahrzeug zulegt, wird zehn Jahre statt nur fünf Jahre (wie bis 2016) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das gilt für Modelle, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden.

PKW

Foto Andreas Liebhart / pixelio.de

Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt auch für Fahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2016 und dem 31.12.2020 verkehrsrechtlich genehmigt zu reinen Elektro-Autos umgerüstet wurden bzw. werden. Seit 2017 können Arbeitnehmer ihr Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber aufladen, ohne dafür Geld oder Steuern zahlen zu müssen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Chef kostenfreien Strom zur Verfügung stellt, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Außerdem muss es sich bei den betreffenden Autos um reine Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge handeln. Auch Arbeitnehmer mit Elektrofahrrad können profitieren, wenn sie ein zulassungspflichtiges S-Pedelec nutzen, das schneller als 25 km/h fährt. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Essens- oder Tankgutscheinen, wird das Aufladen von Elektroautos oder S-Pedelecs an ortsfesten betriebseigenen Einrichtungen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Auch in puncto Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs für zu Hause unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an.

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Autor: Jana Gräfe am 28. Sep 2017 12:48, Rubrik: Steuerliches,
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