2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Elektronische Grundbuchakte wird in ganz Sachsen eingeführt

Nach dem erfolgreichen Pilotbetrieb bei den Grundbuchämtern in Dresden und Leipzig soll die elektronische Grundbuchakte nun in allen 25 sächsischen Grundbuchämtern Einzug halten. Notare können dann per Mausklick etwa Grundstückskaufverträge an das Grundbuchamt übermitteln. Grundbucheintragungen werden damit noch schneller.

ReihenhäuserAb April 2017 stellt das Grundbuchamt Chemnitz auf die elektronische Grundbuchakte um. Im Abstand von zwei Monaten folgen dann jeweils drei bis vier weitere Grundbuchämter. Die Umstellung soll im Herbst 2018 abgeschlossen sein. Dann werden in keinem sächsischen Grundbuchamt mehr neue Papierakten angelegt. Jährlich gehen bei den Grundbuchämtern über 300.000 Anträge auf Grundbucheintragung ein.

Ab dem jeweiligen Starttermin dürfen Notare Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)“ einreichen. Anträge von Bürgern hingegen nehmen die Grundbuchämter auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.

Die Grundbücher werden in Sachsen bereits seit 1995 elektronisch geführt. Eine Einsichtnahme in die Grundbücher ist für zugelassene Nutzer (Notare, Banken und Behörden) auch über eine Web-Auskunft im Internet möglich. Zu jedem Grundbuch gehört eine speziell angelegte Grundbuchakte, die alle relevanten Unterlagen für eine Grundbucheintragung eines bestimmten Grundstücks enthält. Diese Unterlagen wurden bisher in Papierform eingereicht und dauerhaft in Archiven aufbewahrt. In den sächsischen Grundbuchämtern lagern Grundbücher und Grundbuchakten seit 1842. Während die Anzahl der Papiergrundbücher seit 2002 nicht mehr zunimmt, da diese nur noch elektronisch geführt werden, wachsen die Grundbuchakten im Umfang und der Anzahl ständig weiter. Mit Einführung der elektronischen Grundbuchakte werden die Papierakten nicht fortgeführt. Die vorhandenen Papierakten werden jedoch bis zu einer späteren Digitalisierung weiterhin aufbewahrt

Tags: , , , ,

Autor: Jana Gräfe am 11. Apr 2017 15:37, Rubrik: Rechtliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348