Nachweis der Taufe ist Voraussetzung für Kirchensteuerpflicht
Der Nachweis der Taufe ist Voraussetzung für das Entstehen der Kirchensteuerpflicht. Dabei wird die Kirchensteuer als Zusatzsteuer zur Einkommensteuer erhoben und beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer.
Das Finanzgericht München verneint in einem Urteil die Kirchensteuerpflicht eines Spätaussiedlers aus Usbekistan, da es sich nicht davon überzeugen konnte, dass dieser die nach innerkirchlichem Recht für die Kirchenangehörigkeit erforderliche Taufe erhalten hatte. Die in Deutschland erwirkten Bescheinigungen (Taufanmeldung und Taufanerkenntnis) beruhten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auf Falschangaben. Die erforderliche Taufe könne weder durch solche Rechtsakte noch durch die jahrelange widerspruchslose Zahlung der Kirchensteuer ersetzt werden.
Autor: Karsten Fiedler am 1. Jun 2016 15:16, Rubrik: Steuerliches,
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