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Neues Produktinformationsblatt für Altersvorsorgeverträge

Das Bundesministerium der Finanzen hat seit dem 1. Januar 2017 ein standardisietes, produktübergreifendes Muster-Produktinformationsblatt für die private Altersvorsorge entwickelt. Diese Altersvorsorgeverträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden und mindern das steuerpflichtige Einkommen.

rentenzahlung

Foto Uwe Schlick / pixelio.de

Für Verbraucher sind alle als relevant zu betrachtenden Informationen auf diesem Formular übersichtlich zusammengefasst. Zur Steigerung der Transparenz werden insbesondere eine einheitliche Kostenkennziffer für „Effektivkosten“ und die „Chancen-Risiko-Klasse“ des jeweiligen Produkts ausgewiesen. Steuerlich berücksichtigt und gefördert werden staatlicherseits die zertifizierten Altersvorsorgeverträge (private Riester-Rente) sowie Basisrentenverträge (sogenannte Rürup-Renten). Für den Verbraucher ist es erforderlich, ein individuelles Altersvorsorgeprodukt zu finden, damit er die staatliche Förderung voll ausschöpfen kann. Anbieter dieser Produkte müssen seit dem 1. Januar 2017 das neue Produktinformationsblatt verwenden bzw. aushändigen.

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Autor: Jana Gräfe am 24. Feb 2017 14:00, Rubrik: Allgemein, Steuerliches,
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