2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Nachweis der Taufe ist Voraussetzung für Kirchensteuerpflicht

Der Nachweis der Taufe ist Voraussetzung für das Entstehen der Kirchensteuerpflicht. Dabei wird die Kirchensteuer als Zusatzsteuer zur Einkommensteuer erhoben und beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer.

Kirchensteuer

Foto S. Hofschlaeger / pixelio.de

Das Finanzgericht München verneint in einem Urteil die Kirchensteuerpflicht eines Spätaussiedlers aus Usbekistan, da es sich nicht davon überzeugen konnte, dass dieser die nach innerkirchlichem Recht für die Kirchenangehörigkeit erforderliche Taufe erhalten hatte. Die in Deutschland erwirkten Bescheinigungen (Taufanmeldung und Taufanerkenntnis) beruhten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auf Falschangaben. Die erforderliche Taufe könne weder durch solche Rechtsakte noch durch die jahrelange widerspruchslose Zahlung der Kirchensteuer ersetzt werden.

Tags: , , ,

Autor: Karsten Fiedler am 1. Jun 2016 15:16, Rubrik: Steuerliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348