2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Maßnahmen gegen Kinderpornographie

Am 26.02.2014 hat die Bundesregierung ihren Bericht über die im Jahr 2012 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornographischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs beschlossen.

Tastatut

Foto Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Gemäß dem Prinzip „Löschen statt Sperren“ konnte im Inland innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 %, nach 2 Wochen eine vollständige Löschung aller gemeldeten Inhalte erreicht werden, bei denen eine Löschaufforderung weitergeleitet werden konnte. Bei Inhalten aus dem Ausland konnte eine Löschquote von mehr als 97 % innerhalb von 4 Wochen erreicht werden.

„Das heute vorgelegte Ergebnis der Löschmaßnahmen kann sich sehen lassen“, sagte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas. „Das Ergebnis ist zugleich Ansporn, auch in Zukunft den Kampf gegen Kinderpornographie mit der ganzen Härte des Rechts zu führen.“

Dazu sagte der Bundesminister des Innern, Dr. de Maizière: „Ich bin mit den Erfolgen durchaus zufrieden: Die hohen Löschquoten und die relativ kurzen Bearbeitungszeiten sind ein Beleg dafür, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ insgesamt wirkungsvoll ist.“

Im Berichtszeitraum hat das Bundeskriminalamt insgesamt 6 209 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet. Davon wurden 5 463 Hinweise an die jeweiligen Internet-Provider weitergeleitet, um eine Löschung der Inhalte zu bewirken.

Von den weitergeleiteten Hinweisen betrafen 76 % ausländische und 24 % im Inland gehostete Inhalte. 746 Hinweise konnten u.a. deshalb nicht weitergeleitet werden, weil der Standort des Servers wegen der Nutzung des Verschleierungsverfahrens TOR nicht ermittelt werden konnte. Der Großteil der Hinweise ging über die privaten Hotlines zur Meldung kinderpornographischer Inhalte ein.

89 % der inländischen Inhalte waren spätestens zwei Tage nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach einer Woche konnte eine Löschquote von 98 % erreicht werden, nach spätestens zwei Wochen waren die betreffenden Angebote zu 100 % entfernt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider betrug im Jahr 2012 1,26 Tage.

Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Angebote mehr Zeit erforderlich. Hier waren 73 % der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 97 %. Die nicht löschbaren Inhalte wurden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens gemeldet.

Der Deutsche Bundestag hatte in der 17. Wahlperiode auf Vorschlag der Bundesregierung entschieden, bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet neben einer konsequenten Strafverfolgung der Täter auf das Prinzip „Löschen statt Sperren“ zu setzen. In diesem Zusammenhang war die Bundesregierung aufgefordert worden, ab dem Jahr 2013 jährlich über den Erfolg der Löschmaßnahmen zu berichten.

Tags: , , ,

Autor: Karsten Fiedler am 3. Mrz 2014 10:07, Rubrik: Rechtliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348