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Lohnsteuer-Freibeträge für 2018 beantragen

Lohnsteuerzahler können beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ab Oktober 2017 für den Lohnsteuerabzug 2018 einen Freibetrag beantragen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss.

Steuererklärung

Foto Dieter Schütz / pixelio.de

Ein Antrag lohnt sich zum Beispiel für Pendler mit erhöhten Werbungskosten, bei Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung oder bei Kinderbetreuungskosten. Alleinerziehende in Steuerklasse II mit mehreren Kindern können für das zweite und jedes weitere Kind einen Freibetrag von jeweils 240 Euro beantragen.

Die Antragsvordrucke sind neu gestaltet. Anstelle des sechsseitigen Antrags gibt es nun – wie bei der Steuererklärung – den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und verschiedene Anlagen, nämlich die „Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“, die „Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“ und die „Anlage Werbungskosten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer neben dem zweiseitigen Hauptvordruck nur mehr die auf ihn zutreffende Anlage ausfüllen muss.

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Autor: Karsten Fiedler am 4. Okt 2017 12:07, Rubrik: Steuerliches,
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