2024 brs leipzig – büro recht steuern

Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348

Änderungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel auf 2016

Wie in jedem Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2016 Änderungen im Steuerrecht, wobei einige erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und andere den Veranlagungszeitraum 2015 betreffen. Ab 2016 gibt es Änderungen beim Grundfreibetrag, Kindergeld, Unterhalt, bei Freistellungsaufträgen, in der Buchführungspflicht, bei Unternehmen und in der Sozialversicherung.

Steuererklärung

Foto Dieter Schütz / pixelio.de

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt um 180 EUR auf 8652 EUR. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge, so dass hier der Grundfreibetrag um 360 EUR auf 17304 EUR steigt.

Das Kindergeld wird um 2 EUR angehoben und beträgt für das erste und zweite Kind je 190 EUR, für das dritte Kind 196 EUR und für jedes weitere Kind je 221 EUR. Dabei steigt der Kinderfreibetrag um 48 EUR auf 2304 EUR. Dabei wird das Kindergeld nur noch ausgezahlt, wenn die Steueridentifikationsnummer des Kindes mitgeteilt wird.

Unterhaltszahlungen für bedürftige Angehörige können bis zu 8652 EUR als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei geschiedenen Ehepartnern verbleibt der Betrag bei 13805 EUR.

Ab 2016 muss bei Freistellungsaufträgen bei Banken die Steuer-ID-Nummer vorliegen. Ältere Aufträge ohne diese Nummer verlieren die Gültigkeit.

Die Buchführungspflicht bei Unternehmen gilt erst bei 60.000 EUR Gewinn bzw. 600.000 EUR Umsatz. Muss aus handelsrechtlichen Gründen bilanziert werden, gilt diese Grenze nicht.

In der Sozialversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf jährlich 74.400 EUR (West) bzw. 64.800 EUR (Ost). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt diese Grenze einheitlich auf 50.850 EUR. Die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 56.250 EUR. Die Beitragssätze bleiben mit Ausnahme der Krankenversicherung stabil. Hier dürften immer mehr Krankenkassen die Zusatzbeiträge erhöhen.

Für den Veranlagungszeitraum 2015 kommt es zu einigen Änderungen der Steuerformulare.

 

Tags: , , ,

Autor: Karsten Fiedler am 14. Dez 2015 15:09, Rubrik: Steuerliches,
Kommentare per Feed RSS 2.0, Kommentare geschlossen.

© 2024 brs leipzig – büro recht steuern Rechtsanwalt Karsten Fiedler Telefon: +49 341 91027348