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Behinderte Menschen im Gerichtsverfahren

Hör- und Sprachbehinderte haben vor Gericht Probleme aufgrund ihrer Behinderung, um ihre rechtlichen Interessen durchzusetzten. Daher wird der Bund aufgefordert, die Situation dieser Personengruppe zu verbessern.

Gericht

Foto Michael Grabscheit / pixelio.de

Die diesjährige Herbstkonferenz der Justizminister wird sich am 6. November 2014 mit dem Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beschäftigen, der die Situation Behinderter beim Zugang zu den Gerichten untersucht hat. Der Bericht sieht vor allem für Hör- und Sprachbehinderte gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Diese Personengruppe hat derzeit nicht in allen Verfahren und nur in eingeschränktem Umfang Anspruch auf Bestellung eines Gebärdensprachendolmetschers. Auch bei der Prozesskosten- und Beratungshilfe werden Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen benachteiligt, weil sie diese Kosten vielfach selbst tragen müssen.

Dazu sagte der noch im Amt befindliche sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens: „Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch an gerichtlichen Verfahren ist ein Verfassungsauftrag und liegt mir auch persönlich am Herzen. Wie der Bericht der Arbeitsgruppe zeigt, reicht es hierfür aber nicht aus, Gerichtsgebäude mit Rampen zu versehen. Der Bund ist nunmehr gefordert, zügig die notwendigen gesetzlichen Änderungen in die Wege zu leiten.“

Im Ergebnis schlägt die Arbeitsgruppe vor, das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern und einzelne Vorschriften des Kostenrechts anzupassen. Die Bundesregierung soll gebeten werden, auf der Grundlage des Abschlussberichts zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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Autor: Karsten Fiedler am 6. Nov 2014 15:21, Rubrik: Rechtliches,
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