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Neues im Verbraucherrecht ab 13.06.2014

Im Verbraucherrecht treten wichtige Änderungen ab 13.06.2014 in Kraft. Grundlage ist das  Gesetz zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie. Dabei treten zahlreiche Verbesserungen auf. Die Änderungen betreffen Fernabsatzverträge, den stationären Handel und Service-Hotlines.

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Foto (c) www.anz-verlag.de

Nicht nur bei Fernabsatzverträgen, sondern auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher im Vorfeld des Vertrags in klarer und verständlicher Weise informieren u. a. über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, den Gesamtpreis, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingen und ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht.

Auch bei Verträgen im stationären Handel hat der Unternehmer dem Verbraucher vor Vertragsschluss über einige grundlegende Punkte zu informieren, sofern sich diese Informationen nicht ohnehin aus den Umständen ergeben.

Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (beispielsweise beim Einkauf im Onlineshop) sind Voreinstellungen für kostenpflichtige Zusatzleistungen künftig nicht mehr zulässig; der Verbraucher muss diese Zusatzleistungen nur dann bezahlen, wenn er sie selbst aktiv ausgewählt hat.

Zusatzkosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels, wie beispielsweise die Zahlung mit Kreditkarte, können nur noch erhoben werden, wenn sie dem Unternehmer tatsächlich entstehen und wenn dem Verbraucher außerdem alternativ eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit angeboten wird.

Verbraucher müssen in Zukunft beachten, dass bei der Rücksendung von Waren der Händler nun nicht mehr verpflichtet ist, die Kosten zu übernehmen. Allerdings dürften viele Händler auch in Zukunft die Kosten freiwillig übernehmen

Auch überteuerte Service-Hotlines sind nicht mehr erlaubt. Für einen Anruf bei einer Kundenhotline, an die sich Verbraucher wegen Fragen oder Erklärungen zu einem bereits bestehenden Vertrag wenden, darf kein über den Grundtarif für die Telefonverbindung an sich hinausgehendes Entgelt mehr verlangt werden.

Dazu erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas: „Es ist ein Erfolg, dass wir nun in der EU ein einheitliches hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Ich halte die Regelungen für ausgewogen: Verbraucher müssen in Zukunft vor Vertragsschluss besser informiert werden. Zugleich werden bestimmte Tricks unterbunden, mit denen manche Anbieter bislang Geld machen konnten. Es ist gut, dass überteuerte Service-Hotlines und voreingestellte, teure Zusatzleistungen in Zukunft unzulässig sind.“

Die Praxis mag zeigen, wie sich diese neuen Regelungen im Verbraucherrecht bewähren und ob es tatsächlich zu einer Verbessung kommen wird. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, so beraten wir Sie gern.

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Autor: Karsten Fiedler am 17. Jun 2014 13:24, Rubrik: Rechtliches,
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