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Lohnsteuer: Geldwerter Vorteil über Privatnutzung bei fehlender Regelung

Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, ohne die private Nutzung zu regeln, kommt das einer konkludenten Gestattung der Privatnutzung gleich. Daher ist auf den Anteil der Privatnutzung Lohnsteuer zu entrichten. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat deshalb die nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung angesetzte Besteuerung des geldwerten Vorteils mittels Ein-Prozent-Regelung als rechtmäßig anerkannt.

PKW

Foto Rainer Sturm / pixelio.de

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine englische Limited hatte dem Geschäftsführer einer deutschen Niederlassung einen Dienstwagen gestellt. Im Anstellungsvertrag war eine private Nutzung weder erlaubt noch untersagt. Einen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung hatte die Limited nicht lohnversteuert. Entscheidend war für das Finanzgericht, dass der Geschäftsführer keinen Privatwagen hatte. Da er für Privatfahrten auf keinen anderen Pkw zurückgreifen konnte und ihm sein Dienstwagen uneingeschränkt zur Verfügung stand, sei davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die Privatnutzung stillschweigend erlaubt habe. Schließlich habe er diese vertraglich nicht ausgeschlossen. Auch hätte der Arbeitgeber ein Privatnutzungsverbot aufgrund der räumlichen Entfernung nicht überwachen können.

Daher sollten Sie im Arbeitsvertrag die Nutzung eines Dienstwagens eindeutig regeln. Lassen Sie sich dabei durch uns beraten.

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Autor: Karsten Fiedler am 19. Mai 2014 09:52, Rubrik: Rechtliches, Steuerliches,
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